Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

 

1.Geltungsbereich

Die Lieferungen und Leistungen der Pearls GmbH erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Anderslautende Geschäftsbedingungen der Kunden sind nur wirksam, wenn sie von der Pearls GmbH schriftlich bestätigt wurden. Das gleiche gilt für Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mündliche Zusagen und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung der Pearls GmbH.

 

2.Vertragsabschluss und Lieferung

Unsere Angebote sind hinsichtlich Preis, Mengen, Lieferfrist und Liefermöglichkeit freibleibend.

Die Pearls GmbH ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn nach Vertragsabschluß eine Vermögensverschlechterung des Kunden eintritt oder der Pearls GmbH unverschuldet nachträglich bekannt wird, dass bereits bei Vertragsabschluss eine Vermögensverschlechterung bestand.

Texte und Abbildungen in Prospekten oder ähnlichen Unterlagen sind nur annähernd maßgebend. Sie erheben keinen Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit.

 Abweichungen in handelsüblichen Toleranzgrenzen bleiben vorbehalten

Das Recht der Teillieferung und deren Fakturierung bleiben der Pearls GmbH ausdrücklich vorbehalten.

Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, höherer Gewalt sowie bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Einflussbereiches der Pearls GmbH liegen. Dies gilt auch dann, wenn solche Umstände bei Vorlieferanten eintreten.

Die hierdurch herbeigeführte Überschreitung der Lieferzeit berechtigt den Auftraggeber nicht, vom Auftrag zurückzutreten oder die Pearls GmbH für etwa entstandene Schäden verantwortlich zu machen.

 

3.Zahlungsbedingungen

Die jeweils vereinbarten Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer frei Haus. Der Versand erfolgt nach unserer freien Wahl. Wir sind berechtigt jedoch nicht verpflichtet, die Ware auf Rechnung des Käufers zu versichern.

Zahlungen haben, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, innerhalb von 14 Tagen nach Ausstellung der Rechnung rein netto ohne Skonti oder sonstige Abzüge zu erfolgen.

Gerät der Käufer mit der Zahlung in Verzug, berechnen wir vorbehaltlich der Geltendmachung weitergehender Rechte Verzugszinsen in Höhe von  8% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank.

Die Pearls GmbH verrechnet Zahlungen des Kunden auch im Fall anders lautender Bestimmung, zunächst auf dessen ältere Schulden. Aufrechnungsrechte  stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist er insoweit befugt, als ein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis zuruht.

 

4.Eigentumsvorbehalt

Die Pearls GmbH behält sich das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Käufer zu. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch die Pearls GmbH liegt ein Rücktritt vom Vertrag.

Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung erwachsen. Zur Einziehung dieser Forderungen bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere keinen Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.

Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandelt; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer, Wasser und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.

 

5. Gewährleistung

Der Kunde muss offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang schriftlich Anzeigen. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware.

 

6.Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten ist München.

 

7.Nichtigkeitsklausel

Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen aus irgendeinem Grunde unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht ($139 BGB). Die Vertragspartner sind gehalten, die unwirksame oder teilunwirksame Bestimmung durch eine Vertragsbestimmung zu ersetzen, die dem Sinn der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.

 

8.Datenschutz

Weitere Hinweise um Datenschutz finden Sie unter den Datenschutzbestimmungen.

 

Stand Mai 2018